"Hilfe zum Wohnen ist Hilfe zum Bleiben."
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Übergangswohnung im Überblick:
Betreuungseinrichtung:
- Aufrechte schriftliche Arbeitsvereinbarung zwischen Ihrer Einrichtung und der Wohnplattform (schriftliche Einzelvereinbarungen bei besonderer Notwendigkeit).
- Aufrechtes Betreuungsverhältnis zwischen Klienten/innen und Einrichtung während der gesamten Wohndauer.
- Vor- und nachgehende Wohnbetreuung während der gesamten Wohndauer.
- Betreuungsabbruch führt für Untermieter/innen zum Wohnungsverlust.
KlientInnen:
- Wohnungslosigkeit/soziale Notlage und Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
- Rechtmäßiger Aufenthaltstitel (außerhalb der Grundversorgung).
- Geklärte Einkommensverhältnisse, um die monatlichen Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Strom und Heizung) aufbringen zu können.
- Bei einer Bauvereinigung und/oder einer Gemeinde wohnungssuchend gemeldet.
- Mindestalter: 18 Jahre (darunter nur in begründeten Fällen mit Einzelvereinbarung).
- Kein aktues Suchtproblem oder klare diesbezügliche Zielvereinbarungen mit der Betreuungseinrichtung.
- Anmeldung für eine Übergangswohnung mittels von der Beratung ausgefülltem Anmeldeblatt.